Wenn man verstehen möchte, wie die Beiträge in der PKV festgelegt werden, muss man zunächst das Prinzip verstehen, welches dahinter steckt. Die private Krankenversicherung arbeitet nämlich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nach dem sogenannten Kapitaldeckungsprinzip. Hierbei sollen die Kosten, die ein Versicherter verursacht, langfristig durch die Zahlung der Beiträge gedeckt werden. Die gesetzliche Versicherung dagegen erhebt Beiträge unabhängig von den Kosten, sondern berechnet diese auf Basis der Höhe des Einkommens eines Versicherten, wobei die Beitragsbemessungsgrenze von 43.200 Euro brutto im Jahr nicht überschritten wird. Bis zu dieser Höhe wird das Einkommen zur Bemessung des Krankenversicherungsbeitrags herangezogen.
In der Privat Krankenversicherung wird dagegen darauf geachtet, welche gesundheitlichen Risiken aufgrund von Vorerkrankungen bestehen, wie alt der Versicherte ist und welche Leistungen er wünscht. Daneben spielt auch das Geschlecht eine Rolle, da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben und einige Risikofaktoren mit sich bringen, die den Beitrag erhöhen. Bei Vorerkrankungen gibt es einige Varianten, wie private Versicherer reagieren. Neben einer Ablehnung kann auch einfach ein Risikoaufschlag verlangt werden, der den Beitrag erhöht. Alternativ können auch Leistungsausschlüsse vereinbart werden, so dass Behandlungskosten aufgrund dieser einen Vorerkrankung von der privaten Krankenversicherung nicht übernommen werden.
Da die Krankheitskosten für einen Versicherten in jungen Jahren wesentlich geringer sind als im Alter, werden in den Anfangsjahren Altersrückstellungen angelegt, die die Beitragsanstiege im Alter abfedern sollen. Mittlerweile ist es sogar möglich, diese Altersrückstellungen bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung zu seinem neuen Versicherer mitzunehmen, um so nicht wieder bei Null anfangen zu müssen.
Die Beiträge der PKV können natürlich auch noch im Nachhinein angehoben werden, wenn eine neue Überprüfung ergibt, dass der Beitrag die tatsächlichen Krankheitskosten regelmäßig um einen gewissen Prozentsatz übersteigt. In solchen Fällen erfolgt eine Anpassung, die dem Versicherten selbstverständlich vorher schriftlich mitgeteilt wird und die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt. Auch im Hinblick auf spätere Beitragserhöhungen kann ein vorheriger Beitragsvergleich sehr sinnvoll sein.