Innerhalb der privaten Krankenversicherung gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, unter gewissen Umständen einen Teil seiner Beiträge zurückerstattet zu bekommen. Es existieren hierbei verschiedene Modelle, wie so eine Beitragsrückerstattung ablaufen kann und unter welchen Umständen sie durchgeführt wird. Der Normalfall ist eine Erfolgsbeteiligung der Mitglieder am wirtschaftlichen Erfolg des Versicherungsunternehmens, die freiwillig erfolgt und regelmäßig in der Höhe neu festgelegt wird. Die Erstattung kann dabei bis zu 6 Monatsbeiträge betragen und somit die Gesundheitskosten in guten Jahren halbieren.
Mittlerweile gibt es jedoch auch Beitragsrückerstattungen, die die private Krankenversicherung unabhängig vom Erfolg des jeweiligen Unternehmens bezahlt. Dabei handelt es sich meistens um vertraglich garantierte Beträge, die beim Eintritt bestimmter Voraussetzungen gezahlt werden. So gibt es für eine bestimmte leistungsfreie Zeit eine bestimmte Pauschalleistung, die im Extremfall bis zu 6 Monatsbeiträge betragen kann. Um hier genau Bescheid zu wissen, sollte man bereits vor dem Vertragsabschluss die entsprechenden Angebotsunterlagen genau durchgehen und schauen, welche Beitragsrückerstattungen vertraglich gewährt werden.
Eine weitere Form der Beitragserstattung innerhalb der PKV ist der Leistungsfreiheitsrabatt, den man durchaus mit dem Schadensfreiheitsrabatt der KFZ-Versicherungen vergleichen kann. Dieser Rabatt wird pro Jahr ohne Leistungsbezug immer weiter angehoben und sinkt im Falle eines Leistungsbezugs auch dementsprechend langsam. Der Vorteil dieser Regelung liegt eindeutig darin, dass man auch dann einen Rabatt bekommen kann, wenn man nur wenige Male im Jahr zum Arzt geht, während die Pauschalerstattung sofort wegfällt, sobald auch nur ein kleiner Leistungsbezug erfolgt.
Wer also Gesundheitskosten sparen möchte, kann mit Beitragsrückerstattungen zum Teil recht große Sparpotenziale nutzen. Man sollte jedoch vor der Auswahl eines Anbieters einen Beitragsvergleich durchführen, um einen genauen Überblick darüber zu erhalten, welche Erstattungsmodelle vertraglich angeboten werden. So hat man die Kosten genau im Blick und kann vorher planen, welche eventuellen Einsparungen erreichbar sind.