Die Grundzüge einer Krankenversicherung wurden von vielen Menschen schon ziemlich früh verinnerlicht, da man bei einer schweren Krankheit nicht arbeiten konnte und so zu verhungern drohte. Was mit kleinen Zusammenschlüssen von verschiedenen Personen anfing, mündete Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland zur faktischen Gründung einer Krankenversicherung. Im Jahre 1845 wurde erstmals in der preußischen Gewerbeordnung die Möglichkeit der Gründung einer Krankenversicherung für Fabrikarbeiter gewährt. In den Jahren 1876 und 1883 wurden diese Regelungen weiter ausgebaut und es wurde zum ersten Mal so etwas wie eine soziale Krankenversicherung für Arbeiter und Angestellte geschaffen.
Da der Personenkreis der möglichen Versicherten jedoch eingeschränkt war, gründeten bestimmte Personenkreise eigene private Krankenversicherungen. So entstand schon im Jahre 1848 die PKV der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums. Ab 1901 unterstanden die vielen verschiedenen privaten Krankenversicherungen, zu deren Mitgliedern vor allem Beamte, Geistliche und Lehrer zählten, dem Aufsichtsamt für Privatversicherung.
Während in der Zeit des ersten Weltkrieges die Entwicklung der Krankenversicherung eher gehemmt wurde, wurden vor allem in den Jahren 1934 bis 1937 viele bedeutende Veränderungen geschaffen. So wurden unter anderem die Ersatzkassen ebenfalls Teil der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassen wurden in Angestellten- und Arbeiterersatzkassen unterteilt. Durch diese Regelungen wurde auch die Trennung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung schärfer, da alle Leute, die versicherungsfremd waren, sich ab diesem Zeitpunkt an die PKV wenden mussten.
Im Jahre 1949 wurde dann ein Bundesverband der Krankenkassen gegründet, der das gesamte Gebiet der BRD umfasste. Von da an unterstand auch die PKV voll und ganz der Gesetzgebung, die 1970 mit dem zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz eine dauerhafte Zweiteilung des Krankenversicherungssektors in Deutschland festlegte. Im Jahre 1995 schließlich wurden die Privaten Versicherer zu Trägern der Sozialversicherung, nachdem 1993 bereits der Standardtarif eingeführt wurde, welcher überall vergleichbare Leistungen garantierte. Die aktuellste Veränderung entstammt der Gesundheitsreform 2007, mit der Altersrückstellungen bei einem Wechsel mitgenommen werden können und ein Basistarif eingeführt wurde, der sich an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert.