Das Leistungsspektrum der PKV ist ziemlich weit gestreut und kann je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft variieren. Es gibt jedoch einige Aspekte, die fast immer Teil des Versicherungsvertrags sind. Dazu gehören ambulante und stationäre ärztliche Behandlungen, Behandlungen im zahnärztlichen Bereich, Erstattung von Zahnersatz und das Krankentagegeld. Im Bereich der ambulanten Behandlung beziehen sich die Standardleistungen der PKV vor allem auf die freie Arztwahl und den Zugang zu Medikamenten ohne Zuzahlung. Insbesondere bei der stationären Behandlung werden die Stärken der privaten Krankenversicherung erst richtig klar, denn neben der freien Wahl des Krankenhauses kann man hier auch einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Einbett- oder Zweibettzimmer und auf eine Chefarztbehandlung anmelden.
Die Kosten für eine zahnärztliche Behandlung werden von der PKV in vollem Umfang übernommen. Dazu zählen sowohl Zahnfüllungen als auch Behandlungen gegen Karies oder Parodontose. Je nach Tarif und gewünschtem Umfang fällt dagegen die Kostenerstattung für den Zahnersatz aus. Wer eine komplette Kostenübernahme wünscht, muss natürlich mit einem höheren Beitragsaufschlag rechnen, jedoch gibt es auch schon sehr günstige Tarife, die trotzdem eine größere Erstattung garantieren, als dies bei den gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist. Dazu kann man natürlich auch die Möglichkeit einbeziehen, richtige Zahnimplantate zu nutzen anstatt einer normalen Gebissprothese.
Das Krankentagegeld ist ein weiterer wichtiger Leistungsbereich innerhalb der privaten Krankenversicherung. Vor allem für Selbständige und Freiberufler kann eine längere gesundheitliche Ausfallzeit existenzielle Schwierigkeiten nach sich ziehen, da nur Einkommen generiert wird, wenn der Versicherte auch seiner Arbeit nachgehen kann. Gerade für diese Berufsgruppen ist das Krankentagegeld besonders wichtig, jedoch sollte man genau bedenken, was für eine Karenzzeit man wählt. Mit der Karenzzeit wird der Zeitraum beschrieben, der zwischen dem Beginn einer Erkrankung und der Zahlung von Krankentagegeld liegt. Eine besonders kurze Karenzzeit kann hier die Beiträge enorm in die Höhe schnellen lassen. Deshalb sollte man Krankentagegeld erst nach einigen Wochen beanspruchen können, um einen optimalen Mittelweg zwischen Versorgung und Beitragshöhe zu erreichen. Angestellte erhalten im Krankheitsfall hingegen eine Lohnfortzahlung.
Darüber hinaus deckt die private Krankenversicherung auch noch spezielle Leistungen ab, die in der GKV nur noch in Sonderfällen bezahlt werden. Ein gutes Beispiel in diesem Bereich ist die Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen. Hierbei kommt es jedoch auf den gewählten Tarif an, denn höhere Erstattungen bedeuten immer auch einen Anstieg der Beiträge. Für eine möglichst vorteilhafte Kombination aus Beitragslast und Leistungsspektrum kann ein Krankenversicherungs-Vergleich sorgen, der die einzelnen Anbieter mit ihren Leistungen und den voraussichtlichen Beiträgen gegenüber stellt und so den passenden Versicherer ermittelt.