Der Standard-Tarif in der PKV wurde 1993 eingeführt und ist ein brancheneinheitlicher Tarif, der einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag beinhaltet. Dieser orientiert sich an dem durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung und darf diesen nicht übersteigen. Darüber hinaus verfügt er auch über einen Leistungskatalog, der mit den Leistungen der GKV zu vergleichen ist, wobei hier in der Regel doch noch kleinere Unterschiede auszumachen sind.
Seit seiner Einführung galt der Standard-Tarif vor allem als Schutzlösung für Personengruppen, die aufgrund ihrer Einkommenssituation auf einen günstigen Tarif angewiesen waren und trotzdem privat versichert bleiben wollten. Der Tarif steht längst nicht allen Personengruppen offen, sondern ist auf bestimmte Fälle begrenzt, um auch diesen Menschen eine bezahlbare private Krankenversicherung zu ermöglichen.
Die erste Gruppe der berechtigten Personen sind Arbeitnehmer, die das Alter von 65 Jahren bereits überschritten haben und eine Versicherungszeit innerhalb eines zuschussberechtigten Tarifes der PKV von mindestens 10 Jahren nachweisen können. Daneben steht der Standard-Tarif auch 55-Jährigen offen, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und die ebenfalls bereits 10 Jahre in einem zuschussberechtigten Tarif der PKV versichert sind. Auch Beamte mit bestimmten Vorerkrankungen, die sonst nur mit einem Risikoaufschlag in der privaten Krankenversicherung aufgenommen würden, haben die Möglichkeit, sich innerhalb der ersten 6 Monate nach der Verbeamtung im Standardtarif der PKV zu versichern.
Der Standard-Tarif kann noch bis Anfang 2009 bei jedem privaten Versicherer in Deutschland abgeschlossen werden und wird dann vom sogenannten Basistarif abgelöst, der mit der Gesundheitsreform 2007 beschlossen wurde. Dieser Basistarif steht jedoch jedem Versicherten frei und kann auch von bisher freiwillig gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden. Die wichtigste Veränderung dabei bezieht sich auf den Gesundheitscheck, denn es darf niemand abgelehnt werden, der sich in diesem Tarif versichern lassen möchte, auch wenn er normalerweise aufgrund des Krankheitsrisikos nicht angenommen würde.
Beim Basistarif gilt für Versicherte der privaten Krankenversicherung, dass sie innerhalb der ersten 6 Monate ihrer Mitgliedschaft in diesen wechseln können. Hierbei muss man jedoch auch bedenken, dass das Leistungsniveau wesentlich geringer ist als bei einer normalen privaten Krankenversicherung. Deshalb sollte man zunächst einen PKV Vergleich durchführen, mit dem man oft auch Kosten sparen und trotzdem den großzügigen Leistungskatalog weiterhin nutzen kann.