Ein Wechsel in die private Krankenversicherung kann für viele Menschen mitunter sehr Kosten sparend sein. Bevor dieser Schritt unternommen werden kann, muss man jedoch erst prüfen, ob man überhaupt zu einem Wechsel berechtigt ist. Der Gesetzgeber hat hierfür nämlich eine monetäre Hürde eingebaut, die als Versicherungspflichtgrenze bekannt ist. Verfügt man über ein Jahresgehalt, welches unter dieser Grenze von 47.700 Euro im Jahr oder 3.970 monatlich brutto liegt, so ist ein Wechsel in die PKV ausgeschlossen.
Von dieser Regel gibt es selbstverständlich Ausnahmen, denn als Selbständiger oder Freiberufler hat man von Anfang an die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse oder einem privaten Versicherer. Darüber hinaus können ebenfalls bestimmte Berufsgruppen wie Polizisten, Beamte, Richter, Finanzbeamte und Abgeordnete einen Wechsel vollziehen, auch wenn ihr Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Studenten, die sich vorher von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, steht es ebenfalls frei, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Wer als Journalist oder Künstler wechseln möchte, hat die die theoretische Erlaubnis, ist jedoch in der Regel über die Künstlersozialkasse versichert.
Neben der gesetzlichen Hürde gibt es jedoch noch eine weitere wichtige Voraussetzung, die man erfüllen muss, damit man in einer privaten Krankenversicherung aufgenommen wird. Bei dieser Voraussetzung handelt es sich um den Gesundheitscheck, der von einem privaten Versicherer im Normalfall durchgeführt wird. Hierbei müssen zunächst einige Fragen zur persönlichen Krankheitsgeschichte beantworten werden und es kann vorkommen, dass eine ärztliche Untersuchung ansteht. Anhand dieser Untersuchung und der Daten aus den Fragebögen wird ermittelt, ob die Versicherung jemanden aufnimmt und zu welchen Bedingungen. Vorerkrankungen können in diesem Fall also dazu führen, dass der persönliche Beitragssatz höher liegt oder dass man gar abgelehnt wird, wenn der Versicherung das Risiko und die geschätzten Kosten zu hoch sind.
Ob sich ein Wechsel für einen persönlich lohnt, sollte man vor einer endgültigen Entscheidung zunächst abwägen. Als Single, Doppelverdiener oder Familie mit einem Kind kann man zum Teil erheblich profitieren, wobei es hingegen bei vielen Kindern oder einem arbeitslosen Partner sogar zu einer höheren Gesamtbelastung kommen kann, da Kinder in der PKV nicht familienversichert werden.
Hat man sich für einen Wechsel in die PKV entschieden, steht nun die Suche nach einem passenden Versicherer an. Die Höhe der Beiträge ist nämlich nicht festgelegt, sondern variiert genauso wie der Leistungskatalog von Anbieter zu Anbieter. Mit einem Beitragsvergleich spart man sich viel Arbeit und hat schnell eine Datenbasis für eine fundierte Entscheidung zwischen den verschiedenen privaten Versicherern. So findet man in kurzer Zeit den Anbieter, der die gewünschten Leistungen zu einem möglichst niedrigen Beitrag anbieten kann.
Der Wechsel selbst ist in der Regel ein unkompliziertes und schnelles Verfahren, denn man muss nur online die benötigten Antragsformulare anfordern, den in manchen Fällen geforderten Gesundheitscheck durchführen lassen, sowie die Vertragsunterlagen wahrheitsgemäß ausfüllen und an die Versicherung zurücksenden. Erst wenn man die Bestätigung zur Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung erhalten hat, sollte die Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse erfolgen. Wird auch hier eine entsprechende Bestätigung versandt, erfolgt der Wechsel zum vereinbarten Termin, wobei Angestellte unbedingt ihren Arbeitgeber informieren müssen. Den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung zahlt er übrigens bis zur gesetzlichen Höchstgrenze auch weiterhin.