Die besten Argumente für eine private Krankenversicherung sind oft das breite Leistungsspektrum und die anfangs sehr günstigen Beiträge. Während der Versicherungszeit kann es jedoch mitunter dazu kommen, dass entweder bestimmte Leistungskürzungen stattfinden oder aber die Beiträge zur PKV erhöht werden. In einem solchen Fall ist die Kündigung des Versicherungsvertrags bei der jeweiligen PKV immer besonders einfach, weil man dann sein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen kann.
Der Ablauf sollte jedoch immer so geplant werden, dass man vor einer Kündigung seiner PKV bereits eine neue private Krankenversicherung abgeschlossen hat. Nur so kann nämlich gewährleistet werden, dass man einen durchgängigen Versicherungsschutz hat. Dies dürfte jedoch kein Problem sein, da man bereits einige Wochen vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung eine entsprechende Benachrichtigung darüber erhält und es völlig ausreichend ist, die Kündigung zum Datum der Erhöhung auszusprechen.
Liegt jedoch keine Beitragserhöhung oder eine entsprechende Leistungskürzung vor, kann man nur eine ordentliche Kündigung aussprechen, die immer zum Ende des Versicherungsjahres gültig wird und bereits 3 Monate vorher ausgesprochen worden sein muss. Sollte man sich aufgrund eines guten Tarifes der Konkurrenz mittels ordentlicher Kündigung für einen Wechsel entscheiden, ist auch hier zu beachten, erst beim neuen Anbieter aufgenommen zu werden und dann die Kündigung auszusprechen.
Um festzustellen, ob es momentan lukrative Angebote von anderen privaten Versicherern gibt, ist ein Krankenversicherungsvergleich genau das richtige Mittel, denn er ist zuverlässig und spart jede Menge manueller Sucharbeit, die sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Ein Wechsel der PKV kann also durchaus lohnend sein, da die Anbieter sich in einem stetigen Wettbewerb befinden und so immer neue attraktive Tarife auflegen.