Wer freiberuflich tätig ist oder über ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verfügt, hat in der Regel kein Problem, von der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV zu wechseln. Dabei stellt sich natürlich automatisch die Frage, ob der umgekehrte Wechsel zurück in die GKV genauso funktioniert. Dies ist jedoch mit wesentlich mehr Schwierigkeiten verbunden, die je nach Situation variieren können. Während Freiberufler und Selbständige für die Dauer ihrer unternehmerischen Tätigkeit keinen Wechsel zurück in die GKV vollziehen können, ist dies bei Angestellten und Arbeitern unter gewissen Umständen durchaus möglich.
Hierbei entscheidet jedoch das Einkommen des Versicherten, denn sollte dieses oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, ist auch für Angestellte der Verbleib in der PKV zwingend. Verfügt der Versicherte dagegen nur über ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, kann der Wechsel zurück zur GKV vollzogen werden. In solchen Fällen löst man den Vertrag mit der PKV auf und kann sich durch seinen Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Selbständigen und Freiberuflern steht der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung hingegen erst wieder offen, wenn sie eine nicht-selbständige Beschäftigung annehmen und ihr Einkommen ebenfalls unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Im Falle der Arbeitslosigkeit ist der Wechsel zurück in die GKV der normale Weg, der jedoch manchmal unbillige Härten mit sich bringt, da die angesparten Altersrückstellungen einfach verfallen würden. Aus diesem Grund wurden gesetzliche Regelungen erlassen, die einen Verbleib in der privaten Krankenversicherung und eine Beitragszahlung durch die Agentur für Arbeit ermöglichen. Hierfür muss der Versicherte jedoch in den letzten 5 Jahren Mitglied einer PKV gewesen sein. Weitere Sonderegelungen gibt es auch für Arbeitslose über 55 Jahren, die ebenfalls die Beiträge für die private Krankenversicherung gezahlt bekommen. Als ALG II-Bezieher ist man dagegen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wobei sich die Behörden auch an den Kosten einer privaten Krankenversicherung beteiligen, jedoch maximal mit dem Pauschalbetrag in Höhe von 140 Euro, der normalerweise an die gesetzliche Krankenversicherung fließt.
Wer aus finanziellen Gründen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wecheln möchte, sollte vorher erst alle anderen Möglichkeiten ausloten, da man auch durch einen Krankenversicherungsvergleich und analog dazu durch einen Wechsel in eine günstige PKV oft großes Sparpotenzial nutzen kann. Gerade bei Beitragserhöhungen des bisherigen privaten Versicherers steht einem als Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, welches man unter Umständen nutzen sollte.